|
Die Die
|
![]() |
|
|
|
Die
|
|
|
Wesen |
|
|
| Die deutschen Landsknechte waren Heereshaufen, erschaffen nach dem Vorbild der Schweizer Fußtruppen. In der Regel wurden Landsknechtsregimente, sogenannte “Fähnlein”, auf Befehl des Kriegsherren durch einen Obersten zu Beginn eines Feldzuges aufgestellt, und, nach getaner Arbeit, wieder entlassen. Diese Obersten waren oft charismatische und überregional bekannte Führungspersönlichkeiten, denen der Ruf des Erfolgs und der schnellen, reichen Beute vorauseilte. Als Beispiele seien hier Georg von Frundsberg, Sebastian Schärtlin von Burtenbach und Konrad von Bemelberg – besser bekannt als “Der kleine Hess” – angeführt. Die Landsknechte, oft Veteranen ohne momentanen Dienstherren, wurden nun per öffentlicher Bekanntmachung zu einem Musterungsplatz eingeladen, dort gemäß ihrer körperlichen Eignung und ihrer Ausrüstung eingestuft, und vertraglich durch den “Artikelbrief” verpflichtet. Am Ende des “Arbeitsverhältnisses” erhielten sie sog. “Paßporte”, die im Wesentlichen als Empfehlungsschreiben an künftige Oberste als “Arbeitgeber” dienten. Dem Landsknechtsverband stand also (nach dem Kriegsherrn) der Oberst vor, ihm zur Seite standen die von ihm bestallten Hauptleute. Weitere wichtige Ämter waren der Schultheiß, also der Regimentsrichter und -rechtspfleger, der Profosen, eine Art von “Regiments-Staatsanwalt”, sowie die Proviant-, Quartier- und Wachtmeister. |
Ein besonderes Selbstverständnis |
Zum Selbstverständnis der Landsknechte gehörte es auch, sich deutlich von der als faul und träge verachteten, bürgerlich- bäuerlichen Schicht zu distanzieren. So wurde ihnen 1530 sogar vom Augsburger Reichstag offiziell das Recht eingeräumt, ihre Kleidung individuell und willkürlich zu wählen. Eine Uniform im eigentlichen Sinne, selbst einheitliche Farben innerhalb des Fähnleins, wären wegen des Kommens von Rekruten und des natürlichen Abgangs durch Tod oder durch sonstige Beendigung des Dienstverhältnisses unpraktisch gewesen. |


